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MSK Maritime Spedition-Kontor GmbHIncoterms 2010 ab 1. Januar 2011 gültig Die überarbeitete Fassung der Incoterms wurde von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlicht und wird zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Die neuen elf Klauseln – neun der bisherigen Klauseln wurden beibehalten - sind eine aktualisierte Fassung der Incoterms 2000. 1. EXW
- ab Werk Neu
sind:
Luftfracht Informationen zur Zulassung zum Bekannten VersenderBekannte Versender vor dem 28.04.2010 und nach dem 28.04.2010, bitte hier klicken
ATLAS Export (AES) ab 01.07.2009 Grundsätzlich muss jeder Versender vor dem Export seiner Sendung von seinem zuständigen Zollamt die Genehmigung zur Ausfuhr seiner Sendung erhalten. Dieses Verfahren wurde bisher papiermäßig mit der Ausfuhranmeldung abgewickelt . Ab dem 01.07.2009 kann dieses Genehmigungsverfahren nur noch elektronisch abgewickelt. Dies ermöglicht dem Zoll ein bessere Kontrolle der Prozesse mit einer automatisierten Abstimmung aller Beteiligten im gesamten Gebiet der Gemeinschaft. Das elektronische Export-Zollverfahren ist seit dem 01.07.2009 für alle Aus- fuhren in Drittländer mit einem Wert über 1.000 Euro und/oder über 1.000 kg verpflichtend (ZK-DVO[VO(EWG) Nr. 2454/93]). Die Überlassung der Sendung zur Ausfuhr wird Ihnen mit der Zusendung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) als PDF-Datei durch den Zoll zur Verfügung gestellt. Die in diesem Dokument angegebene Sendungsreferenznummer/Movement Reference Number (MRN) muss vom beauftragten Transportunternehmen bei der Aus- gangszollstelle (Verlassen des Gebiets der Gemeinschaft) vorgelegt werden. Dies erfolgt ebenfalls elektronisch. Der Versender erhält bei ordnungsgemäßer Abwicklung (Verlassen des Gebiets der Gemeinschaft) automatisch eine Bestätigung, die zu Umsatzsteuerzwecken verwendet werden kann. Dies kann die MSK auch für Sie erledigen. Wir helfen Ihnen gerne, sprechen Sie uns an!
ISPM Nr. 15 Verpackungs- und Stauholz gem. International Standard on Phytosanitary Measures (ISPM) Nr. 15 Der neue, internationale Standard ISPM Nr. 15 für Holzverpackungen wurde oder wird sukzessive weltweit in verschiedenen Ländern eingeführt. Das Ver- packungs- Stauholz muss dabei nach exakt vorbestimmten Methoden behandelt und markiert werden, bevor es für den Import in die betroffenen Länder zugelassen wird. Die Einführungstermine der verschiedenen Länder ändern sich dabei allerdings immer wieder. Informationen, betroffene Länder, Vorschriften, etc. erhalten Sie unter:
ADSp ab 1.01.2003 Neufassung der ADSp (Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen). Im wesentlichen wurden die Haftungsbeschränkungen geändert. Auf Wunsch erhalten Sie die neuen ADSp in gedruckter Form oder Sie erhalten diese per Mail als PDF Datei.
Haftungshinweis:
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Copyright(c) 2005 MSK Maritime Spedition-Kontor GmbH, Alter Fischmarkt 1, 20457 Hamburg. Vereinbarter Gerichtsstand in allen Fällen ist Hamburg. Sitz der Gesellschaft: Hamburg Registergericht Hamburg HR B 28136 Geschäftsführer: Wilhelm Dude - Andreas Hagenah - Thomas Keller Stammkapital EUR 250.100,- voll eingezahlt . Alle Rechte
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